Das BMDV ist "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"

Überdachte Abstellplätze: Das BMDV ist "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" © Andreas Bittner

ADFC zertifiziert Ministerium: BMDV ist „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird als erstes Bundesministerium vom ADFC als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet.

Im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat man ein Herz für Radfahrerinnen und Radfahrer in der eigenen Belegschaft mit insgesamt 1600 Beschäftigte an den Standorten in Bonn und Berlin. Das Ministerium nimmt regelmäßig an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ teil und koordiniert dabei die Teilnahme der gesamten Bundesverwaltung. Regelmäßig veranstaltet das BMDV Aktionstage rund ums Rad mit Vorträgen etwa zu Gesundheitsthemen und Fahrsicherheitstrainings, es gibt eine Dienstradflotte und eigene Lastenräder für kurze Transporte. PKW-Parkplätze werden durch Fahrradabstellplätze ersetzt, die sicher, überdacht, beleuchtet und videoüberwacht sind, und für radelnde Mitarbeitende gibt es Umkleiden, Spinde und Duschen. Die jetzt erfolgte Auszeichnung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ in Gold würdigt das Engagement des Ministeriums.

Sara Tsudome, Leiterin des ADFC-Projekts Fahrradfreundlicher Arbeitgeber, betont: „Das BMDV hat sich sehr engagiert und detailliert auf die Prüfungen in Bonn und Berlin vorbereitet und die Audits so mit einem Zertifikat in Gold abgeschlossen. Wir hoffen, dass sich auch andere Bundesbehörden daran ein Beispiel nehmen und sich für mehr Fahrradfreundlichkeit einsetzen – auch weil eine neue Förderrichtlinie den Arbeitgebern jetzt Zuschüsse an die Beschäftigten für Fahrradkauf  oder Fahrradleasing erlaubt.“

ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters ergänzt: „Im Ministerium arbeiten viele Menschen, die das Fahrrad nutzen und schätzen. Das Ministerium sieht und unterstützt das – das muss honoriert werden. Aber Fahrradfreundlichkeit hört nicht an den Grenzen des Betriebsgeländes auf. Der Hausherr muss zusammen mit Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass auch der Weg zur Arbeit sicher und komfortabel zurückgelegt werden kann.“

„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden - die Chancen und Vorteile im Schnellcheck:

  • Fahrradfreundlichkeit ist nachhaltig und klimaneutral: Mit geringem Aufwand kommen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitszielen näher.
  • Mit dem Rad pendelt es sich besser: Mitarbeiter sind unabhängig unterwegs und starten ohne Stau und Warten in den Tag.
  • Entspannte Parksituation: Je mehr Mitarbeiter mit dem Rad kommen, desto weniger Parkraum wird benötigt und vorhandene Flächen können anders genutzt werden.
  • Gesunde Mitarbeitende: Aktive Mobilität hilft beim Stress abbauen. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, beugt zudem Bewegungsmangel und damit einhergehenden Einschränkungen vor.
  • Gestärkter Teamgeist: Gemeinsame Fahrradaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ fördern die Kommunikation und das Wir-Gefühl.
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Fahrradfreundliche Arbeitgeber haben die Nase vorn beim Wettbewerb um Fachkräfte, die bei der Stellensuche nicht nur aufs Gehalt achten.

Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.

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Das BMDV ist "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"

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Das Gold-Zertifikat für "Fahrradfreundliche Arbeitgeber"

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https://havixbeck.adfc.de/artikel/adfc-zertifiziert-ministerium-bmdv-ist-fahrradfreundlicher-arbeitgeber

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

     

     

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich geführte Radtouren im Münsterland?

    z.B. über den folgenden Link auf den Internetseiten des ADFC KV Münsterland e.V.

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  • Wo finde ich Termine und Veranstaltungen zur Teilnahme im Münsterland?

    z.B. über den folgenden Link auf den Internetseiten des ADFC KV Münsterland e.V.

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