hier PDF-Download
Radtourenprogramm (RTP):
RTP 2024 Havixbeck
als Einzel-Bilder siehe weiter unten
hier online unsere geführten:
Radtouren vom adfc Havixbeck
hier zu gefahrene und aufgezeichnete Radtouren
hier zu unser Anhänger zur Mitnahme von bis 14 Fahrräder/Pedelecs...
hier online unsere aktuellen:
Termine beim adfc Havibeck
hier PDF-Download:
RTP 2024 des adfc Münsterland e.V.
unsere Havixbecker Radtouren finden sie dort ab Seite 65 abgedruckt!
hier nachfolgend noch zusätzlich weitere externe Links für Sie zu:
unser Anhänger zur Mitnahme von bis 14 Fahrräder/Pedelecs...
Anhänger - Vermietung:
Terminabstimmung, Ausgabe und Rücknahme möglich über:
Herr Günther Tecklenborg, Roxeler Straße 19, 48329 Havixbeck-Hohenholte
T: +49 2507 29 06
M: +49 151 51 01 16 18
@: Guenther.Tecklenborg [at] t-online.de
über folgenden Link mehr Medien zum Artikel, PDF - mit technischen Details und Fotos zum Anhänger,
sowie Artikel und Informationen zum Anhänger, usw. wie z.B.
Gefahrene aktuelle Radtouren hier ab dem Jahr 2024 auch als komoot-Aufzeichnung bzw. Link zur jeweiligen Tour bzw. auch sonstige Touren + einige Tourenvorschläge, z.B. Teilnahme an anderen geführten Radtouren bei anderen Gliederungen des ADFC hier nachfolgend eingestellt zu: (sowie interessante aktuelle externe Links + zum Archiv seit Jahr 2008 bis zum Jahr 2024 > dort sind auch jeweils gpx-Dateien eingestellt siehe ganz unten! Links zu Archiv der Jahre:
2025 | 2024 + 2023 + 2022 + 2021 + 2020 + 2019 + 2018 + 2017 + 2016 + 2015 + 2014 + 2013 + 2012 + 2011 + 2010 + 2009 + 2008 = Gründungsjahr der Ortsgruppe adfc Havixbeck |
u. A. Infos zu bisherigen F72 - F75 - Radwegen rund um Havixbeck finden Sie auch noch hier ab Jahr 2024! ...)
Gefahrene Radtouren aus zurück liegenden Jahren seit dem Jahr 2008 sind als GPX-Dateien zu finden bei uns über Archiv in den jeweiligen Jahresordnern über folgende Links (ab dem Jahr 2024 auch als komoot-Aufzeichnung):
ADFC Havixbeck - Archiv +
Links zu Archiv der Jahre:
2025 | 2024 + 2023 + 2022 + 2021 + 2020 + 2019 + 2018 + 2017 + 2016 + 2015 + 2014 + 2013 + 2012 + 2011 + 2010 + 2009 + 2008 = Gründungsjahr der Ortsgruppe adfc Havixbeck |
u. A. Infos zu bisherigen F72 - F75 - Radwegen rund um Havixbeck finden Sie auch noch hier im Jahr 2024!
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
z.B. über den folgenden Link auf den Internetseiten des ADFC KV Münsterland e.V.
z.B. über den folgenden Link auf den Internetseiten des ADFC KV Münsterland e.V.