Schwangere Frau schiebt ihr Rad und dreht den Kopf nach hinten zu einem Begleiter.

Radfahren in der Schwangerschaft ist gesundheitlich unbedenklich. © iStock/AleksandarNakic

Radfahren in der Schwangerschaft

Frauen, die auch während der Schwangerschaft Rad fahren, ernten oft Unverständnis. Dabei ist Radfahren weder für das Ungeborene noch die werdende Mutter gefährlich, und die Bewegung sogar von Vorteil.

Ende des 19. Jahrhunderts rieten Ärzte vom Radfahren in der Schwangerschaft ab mit der Begründung, es könne Frühgeburten auslösen. Das war nur eines von vielen fadenscheinigen Argumenten, um Frauen vom Radfahren abzuhalten, da es allgemein als unschicklich galt. Es gibt jedoch keine echten medizinischen Gründe dafür, das Rad stehen zu lassen, sobald eine Schwangerschaft eintritt. Internationale medizinische Richtlinien erwähnen das Radfahren grundsätzlich positiv. In Fahrradnationen wie Dänemark oder den Niederlanden fahren Frauen völlig selbstverständlich Rad – sogar mit einsetzenden Wehen ins Krankenhaus.

Radfahren auch in der Schwangerschaft gesund

Das Forschungsprojekt „Fördern und Stärken der Fahrradnutzung bei jungen Familien nach der Geburt von Kindern“, gefördert vom Bundesverkehrsministerium, hat sich mit dem Thema beschäftigt und kommt zu dem Schluss: „Radfahren ist auch während der Schwangerschaft eine empfehlenswerte körperliche Betätigung.“ Es belaste das Baby nicht, entlaste aber Gelenke und Beckenboden. Vielen Frauen empfinden das Radfahren als angenehmer gegenüber dem zu Fuß-Gehen.

Leichte sportliche Betätigung während der Schwangerschaft hat zudem zahlreiche Vorteile und schützt vor Schwangerschaftsdiabetes und Depressionen vor und nach der Entbindung. Daneben fallen körperliche Komplikationen während der Schwangerschaft geringer aus und die Geburten verlaufen mit weniger Komplikationen. Das hat die Sporthochschule Köln herausgefunden. Hochintensive Belastungen sollten jedoch die Ausnahme sein.

Einstellungssache

Um das Radfahren angenehm zu machen, sollte das Fahrrad so eingestellt werden, dass die Schwangere möglichst aufrecht sitzt. Ein gut gepolsterter oder gefederter Sattel dämpft Stöße vom Untergrund. Ein Fahrrad mit tiefem Einstieg erleichtert das Aufsteigen, gerade im letzten Schwangerschaftsdrittel fällt es vielen Frauen schwerer, das Bein über ein normales Oberrohr zu heben.

Oft wird vor der Sturzgefahr beim Radfahren gewarnt. Stürze können aber auch bei anderen Tätigkeiten passieren, vor allem, weil durch den sich ändernden Körperschwerpunkt das Gleichgewichtsgefühl beeinflusst wird. Es ist also grundsätzlich eine höhere Vorsicht geboten, auch beim Radfahren. Um das Sturzrisiko zu verringern, sollte zudem nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. Bei winterlichen Verhältnissen gehören Spikereifen zur Pflichtausstattung.

Frauen wünschen sich bessere Infrastruktur

Grundsätzlich ist das Radfahren also auch während einer Schwangerschaft eine empfehlenswerte Art der Fortbewegung. Trotzdem haben viele Frauen Scheu davor, vor oder nach der Geburt mit dem Rad im Verkehr unterwegs zu sein, obwohl sie es gerne würden.

In einer Befragung im Rahmen des oben genannten Projekts äußerten viele Frauen Angst vor Unfällen und den Wunsch nach sicherer Radverkehrsinfrastruktur. Diese Forderung ist eine der zentralen Säulen, die das Projekt identifiziert hat, um mehr schwangere Frauen und junge Mütter aufs Fahrrad zu bringen. Die anderen beiden sind Wissensvermittlung und Möglichkeiten zur praktischen Erfahrung.

Weitergehende Informationen mit vielen praktischen Tipps zum Radfahren während der Schwangerschaft und zum Kindertransport finden sich auf der Projektseite und einer Broschüre auf  www.radfahren-mit-baby.de und auf der Seite der Sporthochschule Köln.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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